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17.06.2020

Umsatzsteuersenkung: Merkblatt für Betriebe

Zum 1. Juli sinkt die Umsatzsteuer befristet für ein halbes Jahr. Die Regelung wirft zahlreiche Abgrenzungsfragen auf. Was bei Teilleistungen, Abschlagszahlungen oder langfristigen Verträgen zu beachten ist, erläutert ein Merkblatt.

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets hat sich die Regierungskoalition im Bund auf eine befristete Senkung der Umsatzsteuer verständigt. Der Regelsteuersatz von 19 Prozent sinkt auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Die Regelung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 für alle Unternehmen.

Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Technik. Elektronische Kassensysteme und Software (Rechnung, Fakturierung, Buchhaltung, Warenwirtschaft) müssen fristgerecht an die neuen Steuersätze angepasst werden. Wegen der Umstellungen und Updates wenden Sie sich bitte an Ihren Kassenaufsteller oder Softwareanbieter.

Grundsätzlich gilt: Die Umsatzsteuer entsteht mit der Ausführung der Leistung. Der Zeitpunkt der Rechnungstellung spielt keine Rolle. Wer also im Juli eine Rechnung über Leistungen stellt, die im Juni erbracht wurden, muss den alten Steuersatz von 19 Prozent abrechnen.

Lieferungen (auch Werklieferungen) gelten dann ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht an dem Gegenstand hat bzw. mit Beginn der Beförderung oder Versendung. Sonstige Leistungen (auch Werkleistungen) sind im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt.

Darüber hinaus stellen sich zahlreiche Einzelfragen, wie beispielsweise bei Anzahlungen, Abschlags- und Schlussrechnungen bei Bauleistungen oder Rechnungen für Teilleistungen. Unsere Betriebsberater haben hierzu ein Merkblatt erstellt, das Betrieben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gibt.

Bitte beachten: Das Merkblatt ersetzt nicht die steuerliche Beratung durch einen Steuerberater.

 Merkblatt „Umsatzsteuersenkung zum 1. Juli 2020“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat wichtige Informationen zum Thema zusammengestellt. Die Internetseite wird laufend aktualisiert.

 ZDH: Umsatzsteuersenkung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020