Unberechtigte Abbuchungen 2.0
Viele Unternehmen nennen ihre Bankverbindung im Geschäftsbrief oder auf der Homepage. Was als Service für Kunden gedacht ist, kann in Zeiten des Onlineeinkaufs über mobile Geräte zum Problem werden, wie der Fall eines Tübinger Handwerksbetriebs zeigt.
Auf dessen Geschäftskonto waren in den vergangenen Monaten mehrmals Abbuchungen aufgetaucht, die weder einer Bestellung noch einer Lieferung zugeordnet werden konnten. Die Forderungen stammten allesamt von Onlinehändlern, wie beispielsweise Amazon und buch.de. Die Rückverfolgung der Einkäufe erwies sich als schwierig, wenn nicht gar aussichtslos: Die Käufer nutzten vermutlich mobile Geräte. Die Bankverbindung des Betriebs, die sie für ihre Einkäufe einsetzten, fanden sie auf der Firmenhomepage. Im Zeitraum von fünf Monaten summierten sich die Kleinbeträge auf rund 1.600 Euro. Zwar gelang es, das Geld zurückbuchen zu lassen. Zeitaufwand und Ärger seien allerdings beträchtlich gewesen.
Lücken im Sicherheitsnetz
Der Missbrauch von Kontodaten ist seit jeher ein lukratives Betätigungsfeld für Kriminelle. Durch die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und der damit verbundenen Zahlungsmöglichkeiten wachsen die Missbrauchsgefahren.
Theoretisch dürften die Betrüger, die auf dem klassischen Weg eine unberechtigte Abbuchung vornehmen, keine Chance haben. Das einziehende Kreditinstitut ist nämlich verpflichtet, vorab zu prüfen, ob es eine Rechtsgrundlage für die Lastschrift, das sogenannte SEPA-Mandat, gibt. In der Praxis kommen Banken im einheitlichen europäischen Zahlungsraum dieser Verpflichtung offenbar nicht immer nach.
Neue Gefahren drohen durch den Onlinehandel mit elektronischen Produkten. Wer sich das neue Album seiner Lieblingsband, Filme, Romane und Fachbücher in der digitalen Version auf sein Smartphone oder den Tablet-Computer lädt, benötigt keine Lieferanschrift mehr. Es genügt, die App des Anbieters herunterzuladen und einen Account anzulegen. Dies gelingt – sofern die Bankverbindung bekannt ist – auch mit den Daten des Nachbarns oder irgendeines Unternehmens. Dann steht der Einkaufstour nichts mehr im Wege. Einloggen, auswählen, herunterladen – bezahlen müssen andere.
Tipps für Betriebe
Einen absoluten Schutz vor Missbrauch gibt es nicht. Allerdings können Kontoinhaber den Betrügern das Geschäft erschweren, indem Sie nicht allzu freizügig mit ihrer Bankverbindung umgehen. Hierzu einige Tipps:
- Die Bankverbindung gehört weder auf den Geschäftsbrief, noch in die Firmenbroschüre und auch nicht auf die eigene Homepage.Auch in der Rechnung müssen IBAN und BIC nicht zwingend angegeben werden.
- Anders als der Name und die Anschrift, die Steuernummer, das Datum der Lieferung und andere Angaben zählt die Bankverbindung nicht zu den Pflichtangaben nach § 14a UStG. Wer stattdessen Überweisungsträger verwendet, senkt das Risiko, dass unberechtigte Dritte Kenntnis der sensiblen Daten erhalten.
- Ein beliebter Trick, mit dem Betrüger versuchen, an Kontodaten zu kommen, sind Phishing-Mails. Dabei werden E-Mails versandt, die auf den ersten Blick aussehen, wie Mitteilungen eines Kreditinstituts. Die Empfänger werden aufgefordert, eine Internetseite aufzurufen und dort ihre Bankverbindung anzugeben. Solche Mails können Sie getrost löschen: Ihre Bank kennt Ihre Kontodaten und muss diese nicht abfragen.
- Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen
Kontoinhaber können Lastschriften generell bis zu acht Wochen nach der Abbuchung des Betrags widerrufen. Bei unberechtigten Abbuchungen beträgt die Frist sogar 13 Monate. Allerdings: Sobald Betroffene eine unzulässige Abbuchung bemerken, müssen sie unverzüglich die Bank informieren.
Sie haben eine Unregelmäßigkeit Ihrem Kontoauszug festgestellt und sofort Ihrer Bank mitgeteilt. Der Versuch, das Geld zurück zu holen, scheitert dennoch, etwa weil Betrüger zwischenzeitlich Kasse gemacht und ihr Konto leergeräumt haben. In diesem Fall muss die Bank des geschädigten Kontoinhabers einspringen und den unberechtigterweise abgebuchten Betrag ersetzen.
Ansprechpartner sind Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de, und Lisa Helli, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail lisa.helli[at]hwk-reutlingen.de.