14.01.2008

Unfallanzeigen von Betrieben

Mit dem in Kraft treten der Verwaltungsstrukturreform wurden in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2005 die Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, und damit die Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz, auf die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und auf die Regierungspräsidien übertragen.

Seitdem sind die Regierungspräsidien für Betriebe, die unter die Störfallverordnung fallen oder die sogenannte IVU-Anlagen betreiben, zuständig; für die übrigen Unternehmen liegt die Zuständigkeit bei den unteren Verwaltungsbehörden.

Offensichtlich kommt es immer noch häufig vor, dass Unternehmen die Unfallanzeigen dem Regierungspräsidium zuleiten, auch wenn die unteren Verwaltungsbehörden die zuständigen Arbeitsschutzbehörden sind.

Das führt wegen der Vielzahl der Anzeigen zu einem deutlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand, da die Anzeigen in diesen Fällen an die zuständige untere Verwaltungsbehörde weitergeleitet werden müssen.