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02.12.2014

Verjährte Gebühren zurückfordern

In zwei neuen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Banken unzulässigerweise erhobene Bearbeitungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen erstatten müssen – und das bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Doch auch noch ältere Verträge können für Darlehensnehmer bares Geld wert sein. Wie das ‚handwerk magazin‘ in der Dezember-Ausgabe berichtet, gibt es für Bankkunden, deren Rückforderungsanspruch eigentlich verjährt ist, einen Trick, zumindest indirekt an ihr Geld zu kommen. Müssen sie gegenüber der Bank aus laufenden Darlehensverträgen monatlich Raten zahlen, können sie die verjährten Bearbeitungsgebührenansprüche mit den Kreditraten aufrechnen.

Drei Jahre Verjährungsfrist
In den vom BGH entschiedenen Fällen (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) datierten die Kreditverträge aus den Jahren 2006 und 2008. Die Kunden machten die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren zwischen rund 500 Euro und 1.500 Euro geltend. Derartige Rückforderungsansprüche gegen die Banken verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Da aber die Rechtslage bis 2011 unsicher war, gewährten die Karlsruher Zivilrichter Verbrauchern für abgeschlossene Darlehensverträge im Zeitraum zwischen 2004 und 2010 einen zehnjährigen Verjährungsschutz. Erstattungsansprüche für Bearbeitungsgebühren aus im Jahr 2004 abgeschlossenen Kreditverträgen verjähren demnach in diesem Jahr – und zwar Tag genau. Wer also einen Darlehensvertrag am 12.12.2014 unterschrieben hatte, dem droht am 12.12.2014 die Verjährung. Um das zu verhindern, muss der Kunde bis dahin entweder eine Klage erheben oder eine Schlichtungsstelle mit der außergerichtlichen Beilegung des Streits beauftragen, wenn die Bank nicht freiwillig zahlt.

Rechtslage bei gewerblichen Kreditverträgen noch offen
Die Begründung des BGH im Zusammenhang mit den Verbraucherkrediten, dass die Banken ihren Kunden die Kreditbearbeitungskosten über die Zinsen in Rechnung stellen und deshalb kein zweites Mal unter dem Deckmantel der Bearbeitungsgebühren abkassieren dürfen, lässt sich ebenso gut auf Unternehmerdarlehen übertragen.

Auch wenn die Bestätigung durch den BGH noch aussteht, sollten betroffene Handwerker jetzt das Gespräch mit ihrer Bank suchen, um sich auch für gewerbliche Kreditverträge die Gebühren erstatten zu lassen oder eine Reduzierung zu erreichen.