31.05.2013

Von Arbeitszeitkonten und Wertguthaben

2008 wurden die Regelungen zu Arbeitszeitkonten reformiert. Seitdem trennt der Gesetzgeber zwischen den so genannten Flexi-Konten zur Flexibilisierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit bzw. zum Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen und den Wertguthaben (zuvor: Lebensarbeitszeitkonten).

Während für die Flexi-Konten die Anforderungen eher niedrigschwellig sind (wie etwa keine Insolvenzsicherung), sind die Regelungen zu Wertguthaben umfangreich.

Wertguthaben sind langfristige Konten, auf denen ein Arbeitnehmer z. B. Überstunden, Entgeltbestandteile usw. anspart. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung.

Ziel von Wertguthaben ist die vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit, z. B. für den Übergang in die Rente, für Pflege oder Kinderbetreuung. Wertguthaben sind in Entgelt zu führen und gegen Insolvenz zu sichern. Da die Anlage der Guthaben und die Führung der Konten mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, sind Wertguthaben in kleinen und mittleren Betrieben bisher kaum verbreitet.

Dabei enthalten Wertguthaben durchaus Potential, insbesondere auch mit Blick auf einen gleitenden Übergang in die Rente und damit als Instrument zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – auch auf Anregung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) hin – zum Anlass genommen, Informationsmaterialien zu dem Thema zu erarbeiten, die einen ersten umfassenden Einblick gewähren.

Folgende Broschüren sind erhältlich:

  • Arbeitsleben aktiv gestalten.
  • So profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte von Wertguthaben.
  • Wertguthaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Checkliste für Wertguthaben,
  • Häufig gestellte Fragen/FAQ.

Die Materialien sind hier abrufbar.