Foto: ThaaJamSession - peopleimages.com - stock.adobe.com

14.02.2025

Vorsicht, Falle: Neues von den Branchenbuch-Abzockern

Wird das Branchenbuch Baden-Württemberg jetzt in den USA verlegt? Bei dem Angebot, das ein Anbieter aus Übersee aktuell kleinen und mittleren Betrieben macht, lohnt es sich, genauer hinzusehen.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. beobachtet derzeit eine Welle irreführender E-Mail-Aussendungen der Firma Olea Marketing LLC, Cheyenne, Wyoming, USA. Im Anhang der Mails findet sich eine sogenannte „Eintragungsofferte“ für ein „Branchenbuch Baden-Württemberg“ (oder die Ausgabe eines jeden anderen deutschen Bundeslandes).

Das PDF enthält voreingetragene Daten der angeschriebenen Unternehmen. Diese sollen geprüft und per Unterschrift in der Fußzeile bestätigt werden. Allerdings geht es nicht darum, einen bereits bestehenden Eintrag in einem Verzeichnis zu prüfen, sondern die Beauftragung eines „entgeltlichen Online-Businesseintrags auf der Seite branchenguide.online“.

Die Informationen über die Kostenpflichtigkeit der Leistung, die Höhe der Kosten (900 Euro pro Jahr) und die Laufzeit der Leistung (2 Jahre) erscheinen im Kleingedruckten des Formulars. Dort findet sich auch der Hinweis auf einen „unentgeltlichen Basiseintrag“, der ausschließlich online auf branchenguide.online abgeschlossen werden kann.

Reagieren die Adressaten nicht, passiert nichts. Wenn aber eine Unterschrift geleistet wird, erhalten die Adressaten eine Rechnung aus der Schweiz. Hier tritt nun eine ProConcepta GmbH mit Sitz in Basel auf den Plan.

Diese bizarre internationale Konstellation (Anbieter in den USA, Abrechnung in der Schweiz), so der Schutzverband, diene vermutlich nur dazu, die Rechtsverfolgung oder Forderungsabwehr zu erschweren.

Grundsätzlich gilt: Unternehmen, die solche Offerten erhalten, sollten sich Zeit nehmen, die Dokumente genau prüfen (Absender) und nicht vorschnell unterschreiben. Auch ein Blick auf die Verzeichnisse, in denen inseriert werden soll, lohnt sich, um die Seriosität des Angebots beurteilen zu können. Ein letzter Punkt: Abzocker stellen gerne einen Bezug zu bekannten Marken her. Auch hier hilft eine kurze Onlinerecherche, um für Klarheit zu sorgen.

 Pressemitteilung des Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V.

 Muster des Formulars

Weitere Informationen zum Thema Branchenbuch-Abzocke unter www.hwk-reutlingen.de/branchenbuch-abzocke.

Kontakt: Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de