Vorsicht, Falle: Post von der Datenschutzauskunft-Zentrale
Abzocker entdecken den Datenschutz. Aktuell versucht ein Anbieter aus Berlin, ein "Schutzpaket" für Gewerbebetriebe zu verkaufen. Das Anschreiben wirkt amtlich, tatsächlich geht es um ein Drei-Jahres-Abo für ohnehin kostenlos verfügbare Informationen.
Im Anschreiben, das ein Tübinger Mitgliedsbetrieb als „eilige Fax-Mitteilung“ erhalten hat, wird eine laut Datenschutzrecht erforderliche Pflicht zu Erfassung von Gewerbebetrieben behauptet. Die Adressaten sollen einen mit ihren Daten ausgefüllten Rückantwortbogen prüfen und unterschrieben zurückschicken.
Wer es tut, schließt einen Kaufvertrag über ein Basisdatenschutzpaket ab, das beispielsweise aus einer Datenschutzerklärung für die Webseite, Checklisten, Anleitungen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren Informationen besteht. Offenbar haben die Anbieter ein großes Paket geschnürt, denn gekauft wird ein auf drei Jahre angelegtes Abonnement. Der stolze Preis: 498 Euro pro Jahr zzgl. Umsatzsteuer.
Unser Tipp: Einfach ignorieren
Unser Tipp: das Angebot ist ein Fall für den Papierkorb. Eine „Erfassung von Gewerbebetrieben zum Basisdatenschutz“ ist nach der DSGVO nicht vorgesehen. Es handelt sich vielmehr um einen Versuch, unachtsamen Lesern einen Kaufvertrag über vollkommen überteuertes Material anzudrehen.
Denn die Formulare, Arbeitshilfen und Mustertexte gibt es längst frei verfügbar im Internet, etwa bei den Datenschutzbeauftragten der Länder, Verbänden und Kammern. Auch unsere Rechtsabteilung hat Tipps und Materialen zusammengestellt, die online und kostenfrei abrufbar sind.
www.hwk-reutlingen.de/datenschutzrecht
Informationen zu den Maschen der Abzocker finden Sie auf unserer Sonderseite
www.hwk-reutlingen.de/branchenbuch-abzocke.html
Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de