Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen steht zu Bahnprojekt „Stuttgart 21“
Der Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen hat sich in der vergangenen Woche ausführlich mit dem seit Februar 2010 im Bau befindlichen, in der Öffentlichkeit jedoch unverändert kontrovers diskutierten Bahnprojekt „Stuttgart 21“ befasst.
Er hat dabei die Frage der Bedeutung dieses Großvorhabens für das von der Handwerkskammer in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis, Freudenstadt und Sigmaringen vertretene Handwerk breit erörtert.
Unter sorgfältiger Gewichtung der wesentlichen Aspekte pro und contra, die ein Großprojekt dieser Komplexität naturgemäß aufweist, kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass das Bahnprojekt insbesondere durch die vorgesehene Direktanbindung des europäischen Schnellbahnnetzes vom Stadtzentrum Stuttgart an den Flughafen und die dort gelegene neue Landesmesse herausragende verkehrsinfrastrukturelle, auftragsgenerierende und somit beschäftigungspolitische Bedeutung auch für das Handwerk im Kammerbezirk hat.
Zur selben Bewertung kommt das aus sechs Unternehmern und drei Arbeitnehmervertretern bestehende höchste Verwaltungsgremium der Handwerkskammer auch im Hinblick auf die von den Fildern über Wendlingen nach Ulm geplante Schnellbahntrasse, die durch den geplanten ICE-Bahnhof am Flughafen sowie die „Wendlinger Kurve“ der Wirtschaft in der Region eine spürbar schnellere Erreichbarkeit bringen wird.
Gleiches gilt durch die neue Streckenführung der Gäubahn („Rohrer Kurve“), wodurch sich zum Beispiel die Fahrt von Horb im Kreis Freudendstadt zum Landesflughafen von bisher fast eineinhalb Stunden auf nur noch 37 Minuten verkürzt.
Der Vorstand weist darauf hin, dass es sich beim Stuttgarter Hauptbahnhof und beim Flughafen um die jeweils nächstgelegenen „Verkehrsdrehscheiben“ mit großstädtischer bzw. sogar europäischer Dimension handelt. Deren bessere Anbindung und Modernisierung an europäische Magistralen wirken sich daher auch in angrenzenden Regionen positiv aus und sind folglich im unmittelbaren Interesse der dort ansässigen mittelständischen Wirtschaft.
Unabhängig von der wirtschafts- und verkehrspolitischen Bedeutung des Projekts appelliert der Vorstand unter ausdrücklichem Respekt vor der abweichenden Auffassung der Projektgegner, deutscher und europäischer Ingenieurskunst zu vertrauen, demokratisch legitimierte und rechtskräftige Entscheidungen gesetzlich zuständiger Gremien und Genehmigungsbehörden als gelebte Prinzipien des Rechtsstaates und der parlamentarischen Demokratie zu achten und dabei geschlossene Verträge mit dem aus all diesen Prozessen resultierenden Baurecht der Bahn AG zu respektieren. Es darf auch nicht länger ein Signal der Abschreckung an künftige Investoren in unserem Bundesland geben.