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11.07.2022

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung beantragen

Auszubildende, die ihre Lehre vorrausichtlich zwischen dem 1. April und 30. September 2023 beenden werden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4.
  • Eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass die Auszubildenden bisher gute Leistungen erbracht haben und bis zum vorzeitigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.
  • Der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse.
  • Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte).
  • Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Ebenfalls zur Prüfung kann zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (Externenprüfung).

Alle Anträge müssen bis spätestens 1. September 2022 beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden. Das Antragsformular gibt es unter  www.hwk-reutlingen.de/formulare.

Für Fragen zum Thema steht das Team Ausbildung unter Tel. 07121/2412-260, ausbildung[at]hwk-reutlingen.de zur Verfügung.