Was bringt der Energieausweis für Wohngebäude?
Ab dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Altbauten Pflicht. Die Einführung erfolgt in mehreren Schritten, Eigentümer haben die Wahl zwischen verschiedenen Varianten. Das komplizierte Regelwerk ist nach Einschätzung von Brigitte Rilling, Umweltberaterin der Handwerkskammer Reutlingen, nicht die einzige Ursache für den enormen Informationsbedarf der Verbraucher: „Viele Hauseigentümer wollen den Energieverbrauch ihrer Immobilie senken, sind aber unsicher, welcher Einstieg der richtige ist.“
Mehr Transparenz
Bei Waschmaschinen ist es längst selbstverständlich, nun soll auch für Altbauten der Energieverbrauch ausgewiesen werden. Der Energieausweis informiert Mieter und Käufer über die energetische Qualität einer Immobilie und macht diese vergleichbar mit anderen Gebäuden. Hinzu kommen so genannte Modernisierungsempfehlungen, die aufzeigen, welche Einsparpotenziale bestehen. Die Ausweispflicht hat jeder Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will. Auf Anfrage muss ein aktueller Ausweis vorgelegt werden. Umgekehrt gilt: Für das selbstgenutzte Eigenheim oder in bereits bestehenden Mietverhältnissen ist auch in Zukunft kein Ausweis erforderlich. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.
Die Politik setzt auf Information und den Markt. Zwar wird eine Ausweispflicht eingeführt, aber der Ausweis selbst ist kein rechtswirksames Dokument. Werden schlechte Werte ausgewiesen, hat dies keine Folgen. Weder ist der Eigentümer zur Sanierung verpflichtet, noch können sich Käufer oder Mieter auf den Energieausweis berufen, wenn der tatsächliche Verbrauch von den ausgewiesen Werten abweicht, um beispielsweise nachträglich den Kaufpreis oder die Miete zu mindern.
Auf das Baujahr kommt es an
Die Einführung des Energieausweises für Altbauten erfolgt in mehreren Etappen. Den Anfang machen Wohngebäude, die vor 1965 errichtet worden sind. Für sie gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2008. Ab dem 1. Januar 2009 folgen die zu einem späteren Zeitpunkt errichteten Wohngebäude, ab dem 1. Juli 2009 gilt die Pflicht dann auch für alle bestehenden Nichtwohngebäude, also Büros, Werkstätten, Produktions- und Verwaltungsgebäude. Bis zum 1. Oktober 2008 können Verbraucher frei wählen zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Danach wird der Bedarfsausweis für kleinere Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten obligatorisch.
Welcher Ausweis ist der richtige?
Viel Kopfzerbrechen dürfte Verbrauchern die Entscheidung zwischen den beiden Varianten des Energieausweises bereiten. Der Verbrauchsausweis dokumentiert den Verbrauch, der in den vergangenen drei Jahren angefallen ist. Der Bedarfsausweis ist umfassender angelegt und basiert auf einer nutzerunabhängigen Erhebung aller Einflussgrößen, wie etwa der Dämmung und der Heizungsanlage. Brigitte Rilling empfiehlt Verbrauchern die bedarfsorientierte Variante. „Der Bedarfsausweis erfordert eine ausführliche Bestandsaufnahme und ist damit teurer“, weiß Rilling. Aber: "Erst der umfassende Check durch einen qualifizierten Energieberater schafft eine solide Vergleichsbasis hinsichtlich der energetischen Qualität eines Gebäudes und zeigt die Schwachstellen auf. Davon profitierten Eigentümer, Käufer, Mieter und nicht zuletzt auch die Umwelt. „Angesichts der steigenden Energiepreise lohnen sich die Mehrausgaben für den Bedarfsausweis in jedem Fall", betont Rilling.
Weitere Informationen finden Sie unter www.hwk-reutlingen.de/energieausweis.html.
Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Brigitte Rilling, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, E-Mail brigitte.rilling[at]hwk-reutlingen.de.