Tim Reckmann / Pixelio

16.07.2015

Wie viel REACH steckt in Produkten für Endverbraucher?

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg informiert am 28. Oktober 2015 in Karlsruhe über die rechtliche Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung, die praktische Umsetzung und Beratungsangebote für Unternehmen.

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 stellt Standards für die Verwendung von Chemikalien auf. Hersteller, Importeure und Händler von Produkten für Endverbraucher sind in unterschiedlicher Weise von diesem komplizierten Regelwerk betroffen. Schließlich wird die Einhaltung der europaweiten Vorgaben durch Vollzugsbehörden überwacht.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung „Wie viel REACH steckt in Verbraucherprodukten?“ stehen praktische Fragen. Referenten aus verschiedenen Branchen geben ihre Erfahrungen, die sie bei der Umsetzung des Regelwerks gemacht haben, weiter. In weiteren Vorträgen werden die Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen im Zusammenhang mit besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen vorgestellt und ein Einblick in die behördliche Überwachungspraxis gegeben.

Wie viel REACH steckt in Verbraucherprodukten?
Anforderungen Hersteller, Importeure und Handel
28. Oktober 2015, 9.30 Uhr bis 16 Uhr
Novotel Karlsruhe City
Festplatz 2, 76137 Karlsruhe

Die Teilnahmegebühr beträgt 120 Euro.

Programm und Anmeldung

Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung. Partner sind das Umweltministerium, die Landesanstalt für Umwelt, die Landesverbände der Industrie und der Chemischen Industrie sowie der Industrie- und Handelskammertag und der Handwerkstag.

www.reach.baden-wuerttemberg.de

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 242-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de.