23.11.2013

Wirtschaftsplan 2014 beschlossen

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen, in der 26 selbständige Handwerksmeister und 13 Arbeitnehmer vertreten sind, hat am 25. November 2013 den Wirtschaftsplan, den allgemeinen Kammerbeitrag und die Umlage für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) sowie den Berufszuschlag für das Jahr 2014 beschlossen. Eine Erhöhung des Kammerbeitrages ist erneut nicht vorgesehen, obwohl die Preissteigerungen bei Strom, Heizung und Personalkosten auch vor der Handwerkskammer nicht halt machen.

Der Wirtschaftsplan der Handwerkskammer Reutlingen ist dennoch ausgeglichen und beläuft sich auf rund 13,5 Millionen Euro. „Sämtliche Aufwendungen können vollständig aus Beiträgen, Entgelten, Gebühren und Rücklagen finanziert werden“, freut sich Präsident Joachim Möhrle.

Investionen
Die bereits für 2013 vorgesehenen Sanierungsarbeiten aufgrund von Brandschutzauflagen in Tübingen konnten noch nicht angegangen werden. Da inzwischen jedoch geklärt ist, dass eine Generalsanierung des Bildungs- und Technologiezentrums grundsätzlich von Land und Bund als zuwendungsfähig angesehen werden, wurde das Vorhaben neu in den Finanzplan des Jahres 2014 aufgenommen. Zum derzeit noch geschlossenen Internat in Tübingen liegt hingegen derzeit noch kein Gutachten zur Frage der Förderfähigkeit vor.

Das Bauprojekt Bildungsakademie Sigmaringen wurde in das Jahr 2014 übertragen, da zurzeit noch Gespräche mit dem Verband der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V. über ein gemeinsames Bauprojekt laufen.

Keine Kreditaufnahme
Erfreulich sei, so Möhrle, dass im Planentwurf keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen vorgesehen sind. Kredite könnten allenfalls nur dann notwendig werden, wenn die beantragten Zuwendungen von Bund und Land für die Bau- und Investitionsmaßnahmen nicht, nur teilweise oder verspätet gewährt würden.

Seit dem Jahr 2012 beträgt der Grundbeitrag einheitlich 170 Euro, und der Zusatzbeitrag beträgt wie bisher ein Prozent aus dem Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn aus Gewerbebetrieb. Der Höchstbetrag des Zusatzbeitrages – auch bei gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer (IHK) – beträgt 1.500 Euro. Der Freibetrag für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen beläuft sich auf 10.000 Euro. Für juristische Personen werden Zuschläge zum Grundbeitrag erhoben, die sich auf maximal 305 Euro belaufen.