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30.04.2024

ZDH-Ratgeber zu Ein- und Ausbaukosten im Gewährleistungsfall

Saubere Arbeit geliefert, aber das verbaute Material erweist sich als mangelhaft – wenn es zum Streit mit Lieferanten kommt, haben Handwerker gute Karten. Ein ZDH-Ratgeber fasst zusammen, worauf zu achten ist.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Ausführende Unternehmer haben einen Ersatzanspruch gegenüber dem Lieferanten. Darunter fallen neben den Kosten für ein- und wieder ausgebaute Materialien die Kosten für das erneute Anbringen von Materialen, die zuvor an eine andere Sache angebracht wurden, wie zum Beispiel Tapeten, Farbe und Rollläden. Dieser Rückgriffsanspruch besteht auch nach kaufvertraglichen Regelungen.

Ein ZDH-Ratgeber aus der Reihe „Praxis Recht“ fasst die aktuelle Rechtslage in kompakter Form zusammen.

 ZDH Praxis Recht: Regeln für Aus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall (Stand: April 2024)

Fragen zum Bauvertragsrecht beantwortet unsere Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-230, recht[at]hwk-reutlingen.de