Zoll übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
Der Bund hat zum 1. Juli 2009 durch eine Änderung des Grundgesetzes die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) von den Ländern übernommen.
Das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer derzeit zuständige Bundesministerium der Finanzen bedient sich seither bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe. Diese endet spätestens zum 30. Juni 2014.
Nach dem Ende der Organleihe übernimmt die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen kann die Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuerbundesweit nicht zu einem einheitlichen Stichtag übernehmen.
Folgende Übernahmezeiträume sind daher 2014 vorgesehen:
- Februar: Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
- März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
- April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.