Zu viel gezahlte Grundsteuer zurückholen
Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen einen Teil der für 2011 gezahlten Grundsteuer zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin.
Ist die im Jahr 2011 erzielte Jahresrohmiete geringer als die Hälfte der ortsüblich erzielbaren Jahresrohmiete bei vergleichbaren Objekten, werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Wird gar kein Ertrag erzielt, wird die Grundsteuer zur Hälfte erlassen. Eigentümer müssen den Antrag für das Steuerjahr 2011 bis spätestens zum 31. März 2012 formlos bei der Gemeinde stellen.
Voraussetzung für einen Erlass der Grundsteuer ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei höherer Gewalt, zum Beispiel als Folge eines Brands, bei Ausfall der Mietzahlung oder auch bei Leerstand, vor. Allerdings muss der Eigentümer nachweisen, dass er sich ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung zu marktgerechten Preisen bemüht hat. Dies kann zum Beispiel durch die Vorlage von Inseraten oder die Beauftragung eines Maklers dargelegt werden.
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