21.02.2008

Zuschüsse für Energieberatungen

Energiekosten machen vielen Betrieben zu schaffen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind sich der Einsparpotentiale jedoch oft nicht bewusst. Energieberater veranschlagen diese abhängig von der Betriebsgröße auf 5 – 20 Prozent.

Der neue Sonderfonds „Energieeffizienz in KMU“ – eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW Förderbank – will Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten abbauen und Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz anstoßen. Der Fonds besteht aus zwei Komponenten: der Förderung von Energieberatungen und der Vergabe von Investitionskrediten.

Bei der Beratungsförderung wird unterschieden zwischen einer Initialberatung und einer Detailberatung. Im Rahmen einer eintägigen Initialberatung sollen energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energetischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden. Die Unternehmen erhalten dafür einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 Euro.

Im Rahmen einer Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchgeführt. Für eine Detailberatung erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 60 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Anträge auf Zuschüsse können bei Adolf Jetter, Berater für Technologie und Innovation der Handwerkskammer Reutlingen, Telefon 07121 2412-142, gestellt werden.

Mit einem bei der Hausbank beantragten Investitionskredit können Unternehmen Investitionen zur Energieeinsparung zinsgünstig finanzieren.

Beide Komponenten - die Beratungsförderung und der Investitionskredit - können unabhängig voneinander beantragt werden. Sinnvoller Weise sollte aber eine Energieberatung der Investitionsentscheidung vorangehen.