Handwerksbetriebe erhalten von der Handwerkskammer Reutlingen ein Schreiben, wenn sie nach dem in der Handwerksrolle eingetragenen Gründungsdatum ein Jubiläum haben müssten. Betriebe können – falls erforderlich und nachweisbar – dieses Datum korrigieren.

Ehrenurkunden für Betriebe gibt es nach 25, 50, 75, 100 Jahren (weiter in 25-Jahres-Schritten). Wenn keine eigenen Unterlagen vorliegen (Urkunden, Zeitungsausschnitte etc.), die das Gründungsjahr belegen, dann können Sie sich auch direkt an Jennifer Krauß wenden.

  Informationen zu Mitarbeiterjubiläen finden Sie hier.

Ansprechpartner

Krauß, Jennifer

07121 2412-242