Handwerksbetriebe erhalten von der Handwerkskammer Reutlingen ein Schreiben, wenn sie nach dem in der Handwerksrolle eingetragenen Gründungsdatum ein Jubiläum haben müssten. Betriebe können – falls erforderlich und nachweisbar – dieses Datum korrigieren.
Ehrenurkunden für Betriebe gibt es nach 25, 50, 75, 100 Jahren (weiter in 25-Jahres-Schritten). Wenn keine eigenen Unterlagen vorliegen (Urkunden, Zeitungsausschnitte etc.), die das Gründungsjahr belegen, dann können Sie sich auch direkt an Jennifer Krauß wenden.