10 Tipps zum Umgang mit Handwerkern

 

1. Aufträge - wo immer es möglich ist - nur an Meisterbetriebe vergeben. Im Zweifelsfall verschafft ein Anruf bei der Handwerkskammer Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt. Besondere Vorsicht ist bei "Haustürgeschäften" geboten.

2. Vor Auftragsvergabe von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge einholen. Achtung: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.

3. Größere Aufträge, vor allem im Baubereich, sollten nur schriftlich vergeben werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fixiert werden.

4. Im Vorfeld sämtlicher Aufträge sollten möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und dem Kunden werden unnötige Kosten erspart.

5. Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen - bei entsprechender Vereinbarung - bezahlt werden. Ein Handwerker aus der Nachbarschaft kann daher günstiger sein.

6. Der Kunde sollte sich bereits vor Auftragsvergabe genau nach sämtlichen anfallenden Kosten (Stundenverrechnungssätze, Höhe der Fahrtkosten, Zahlungskonditionen etc.) erkundigen.

7. Bei der Auftragsvergabe und der Terminvereinbarung sollte der Kunde dem Handwerker eine Rufnummer hinterlassen, unter der man ihn erreichen kann. So kann der Kunde auch bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie bei Überschreitung einer vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.

 

8. Arbeitet der Handwerker vor Ort, so sollte der Kunde im Rapportzettel die aufgewendete Zeit quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs behalten.

9. Gegen eine Unterhaltung mit dem Handwerker ist nichts einzuwenden, dient sie doch meist der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und der Schaffung eines besseren Arbeitsklimas. Doch auch diese Zeit ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Gespräche über gemeinsame Hobbys sollten deshalb besser außerhalb der Arbeitszeit geführt werden.

10. Wenn Probleme auftreten, sollte zunächst versucht werden, diese in einem offenen Gespräch zu klären. Können die Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, besteht die Möglichkeit, die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer einzuschalten.

  Die Handwerkskammer Reutlingen weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Handwerksbetriebe keine Kreditinstitute sind.

Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte der geschuldete Betrag auch ordnungsgemäß und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt werden. Handwerkerrechnungen sind ohne Abzug zahlbar.

Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, darf auch kein Betrag für eventuelle Gewährleistungsansprüche einbehalten werden. Der Betrieb kann auch ohne Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes für die von ihm erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen.