Bei Streitigkeiten


Bei Streitigkeiten von Kunden mit ihrer Kfz-Werkstatt besteht die Möglichkeit, die Kfz-Schiedsstelle anzurufen, die im Auftrag der Kfz-Innungen Reutlingen-Tübingen, Sigmaringen und Zollern-Alb für ihre Mitglieder bei der Kreishandwerkerschaft Reutlingen geschäftsführend eingerichtet ist.

Die Schiedsstelle kann also nur tätig werden, wenn der Kfz-Betrieb Mitglied der Innung des Kfz-Handwerks ist. Zu beachten ist auch, dass die Schiedsstelle unverzüglich nach Entstehen einer Streitigkeit anzurufen ist, um tätig werden zu können.

Kreishandwerkerschaft Reutlingen
Lindachstraße 37
72764 Reutlingen

Telefon 07121/2697-0
Telefax 07121/2697-80
info[at]khs-reutlingen.de
 www.khs-reutlingen.de