Wer tut was gegen Schwarzarbeit

Verfolgung und Ahndung Bei der Verfolgung und Ahndung der Schwarzarbeit arbeiten die Handwerksorganisationen und die zuständigen Behörden effizient und erfolgreich zusammen. Sie werden bei ihren Ermittlungen von der Handwerkskammer Reutlingen, den fünf Kreishandwerkerschaften und von den Innungen in der Region tatkräftig unterstützt.

Baustellenkontrollen und Razzien durch Beamte des Hauptzollamtes, des Wirtschaftskontrolldienstes - professionell vorbereitet - bringen immer wieder illegale Machenschaften an das Tageslicht und schrecken zudem potentielle Schwarzarbeiter ab. Eine aktive Verfolgung ist allerdings der Handwerksorganisation durch die Gesetze bislang nicht eröffnet. Regelmäßig werden allerdings auch Kleinanzeigen in den Tageszeitungen untersucht, mit denen handwerkliche Tätigkeiten angeboten werden.

Anonyme Anzeigen bringen nichts!
Jeder Einzelne kann bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mitwirken. Bei einer Anzeige muss allerdings auch "Roß und Reiter" bekannt sein, also der Namen, die Adresse und Telefonnummer des Meldenden angegeben werden. Aber auch hier hilft die Kammer oder Kreishandwerkerschaft. Alle Daten werden allerdings streng vertraulich behandelt.

Ein Tipp: Je vollständiger die Hinweise sind, desto einfacher kann von den Verfolgungsbehörden ermittelt werden. Anonyme Anzeigen werden nicht verfolgt!

Was muss ein Hinweis von Ihnen beinhalten?
  • Wer genau ist gemeint?
  • Wo wird oder wurde die Tätigkeit ausgeübt?
  • Wann wurde dies beobachtet?
  • Was hat die Person vermeintlich "schwarz" ausgeführt (Tätigkeit)?

Wenn Sie von der Handwerkskammer Reutlingen einen mutmaßlichen Fall von Schwarzarbeit überprüfen lassen wollen, dann wenden Sie sich bitte an unseren Abteilungsleiter Martin Schübel, oder an eine seiner Mitarbeiterinnen in der Handwerksrolle. Dort werden detaillierte und nachvollziehbare Informationen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet.

Sie erreichen uns entweder über unsere Telefon-Hotline 0 71 21/24 12-2 40, per Fax 0 71 21/24 12-4 24 oder senden Sie einfach eine E-Mail.

 Sie können hier auch ein Formular als pdf-Datei herunterladen, auf dem Sie die erforderlichen Angaben machen können.