Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Im Ausland erworbene Abschlüsse entsprechen nicht unbedingt den deutschen Standards. Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann der ausländische Bildungsabschluss auf Antrag überprüft und – wenn ein hoher Grad an Übereinstimmung mit einer deutschen Qualifikation nachgewiesen werden kann - die Gleichwertigkeit festgestellt werden.
Die Handwerkskammer Reutlingen ist zuständig für Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen in den fünf Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb.
Ansprechpartnerin
Diana Laib
Telefon 07121 2412-269
Telefax 07121 2412-423
E-Mail diana.laib[at]hwk-reutlingen.de
Weitere Informationen finden Sie unter Ausländische Abschlüsse.