Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Ausland erworbene Abschlüsse entsprechen nicht unbedingt den deutschen Standards. Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann der ausländische Bildungsabschluss auf Antrag überprüft und – wenn ein hoher Grad an Übereinstimmung mit einer deutschen Qualifikation nachgewiesen werden kann - die Gleichwertigkeit festgestellt werden.

Die Handwerkskammer Reutlingen ist zuständig für Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen in den fünf Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb.

 Ansprechpartnerin

Diana Laib

Telefon 07121 2412-269

Telefax 07121 2412-423

E-Mail
diana.laib[at]hwk-reutlingen.de

Weitere Informationen finden Sie unter Ausländische Abschlüsse.