24.11.2016
Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das Bundeskabinett setzt damit den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni um.
Die Mindestlohnkommission, der jeweils drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie beratende Wissenschaftler angehören, hatte sich am 28. Juni 2016 einstimmig für eine Erhöhung um 34 Cent entschieden. Die Erhöhung folgt dem Tarifindex des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2015 und 2016. Die Statistiker weisen für diesen Zeitraum eine Entwicklung der Tarifverdienste um 4,0 Prozent aus.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn