Der Motorwagen Nr. 1 von Carl Benz, wie er in der Patentschrift vom 29. Januar 1886 abgebildet ist. Foto: Wikimedia

07.12.2012

Abzocker entdecken Schutzrechte

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor dubiosen Anbietern, die zurzeit Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen verschicken.

Es geht meist um die kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in Register, in anderen Fällen um die Verlängerung von Schutzrechten beim DPMA. Im Visier stehen vor allem Unternehmen, deren Markenanmeldungen in Kürze ablaufen. Dabei machen die Abzocker sich die Praxis des DPMA zunutze, diese Inhaber vor Ablauf der Schutzfristen anzuschreiben. Die dazu erforderlichen Daten lassen sich per Datenbankabfrage im Internet ermitteln.

Bekannte Masche

Die Vorgehensweise ist von einschlägigen Branchenbuchverlagen bekannt. Die Anbieter bedienen sich häufig behördenähnlicher Firmierungen. In einer vom DPMA veröffentlichten Liste finden sich unter anderem ein „DMPR Deutsches Marken- und Patentregister München“, ein „eBR elektronisches Bundesregister“ und eine „Deutsche Markenverlängerung AG“. Form und Aufbau der Angebote und Zahlungsaufforderungen ähneln amtlichen Formularen. Manche Anbieter versuchen den Eindruck zu erwecken, vom DPMA beauftragt worden zu sein.

Wer unterschreibt, erhält einen kostenpflichtigen Eintrag in ein nichtamtliches Verzeichnis ohne Bedeutung oder beauftragt ein Unternehmen, eine Eintragung oder Verlängerungen eines Schutzrechts durchzuführen. Diese „Dienstleistung“ lassen sich die Abzocker ordentlich bezahlen. Die Tarife liegen meist um 100 Prozent über den Gebühren des DPMA. Einen rechtswirksamen Schutz erhalten die Kunden jedoch nicht. Den gibt es nur beim DPMA.

Worauf Sie achten sollten

Betroffene sollten die Schreiben – Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen – eingehend prüfen und auch das Kleingedruckte lesen. Da es häufig um die Verlängerung von bereits erlangten Schutzrechten geht, sollte ein Abgleich mit den Unterlagen genügen, um die Seriosität des Anbieters bewerten zu können.

Grundsätzlich gilt: Ein wirksamer Rechtsschutz, wie etwa Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, können nur per Anmeldung beim DPMA oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden. Eine Liste finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Ebenso sind Gebühren, die für die Anmeldung oder Verlängerung eines Schutzrechts beim DPMA anfallen, ausschließlich auf das vom DPMA benannte Konto einzuzahlen. Das DPMA beauftragt keine Unternehmen, um diesen Aufgaben nachzukommen.

Weitere Informationen

Von A wie „AGN Marken- und Unternehmens-Veröffentlichung“ bis Z wie „Zentrale für Unternehmens- und Gewerbeveröffentlichungen“ – das DPMA hat eine Liste mit Anbietern, die in den vergangenen Jahren aktiv waren oder es immer noch sind, veröffentlicht.

Weitere Tipps und praktische Hilfen finden Sie auf unserer Seite "Abzocke mit Branchenbucheinträgen.

Informationszentrum Patente beim Regierungspräsidium Stuttgart

Nationale und internationale Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes (Liste)

Ansprechpartner sind Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de, und Katharina Nopper, Telefon 07121 2412-231, E-Mail: katharina.nopper[at]hwk-reutlingen.de.