Foto: Melanie Jedryas / Pixelio

31.07.2014

Anerkennungsgesetz: Handwerkskammer zieht positive Bilanz

Die Handwerkskammer Reutlingen zieht eine positive Bilanz des vor gut zwei Jahren eingeführten Berufsanerkennungsgesetzes. „Die aufwendige Prüfung der ausländischen Abschlüsse zahlt sich für Bewerber und Betriebe aus“, fasst Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert die Erfahrungen zusammen.

Wer über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, hat seit April 2012 einen Anspruch darauf, diese Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf hin überprüfen zu lassen. Die Handwerkskammer Reutlingen ist für die Anerkennung handwerklicher Qualifikationen in den fünf Landkreisen ihres Bezirks zuständig.

225 Ratsuchende aus 25 Ländern wandten sich seither an die neu eingerichtete Servicestelle der Kammer. Die Mehrheit der Interessenten kam aus Griechenland und der Türkei und will im Kfz-Handwerk, in der Elektrobranche oder im Friseur-Handwerk tätig werden. 31 Anträge wurden gestellt. In zwölf Fällen konnte eine volle oder zumindest teilweise Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen bestätigt werden. Drei Anträge wurden abschlägig beschieden. Die restlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

„Das Anerkennungsgesetz hat keinen Ansturm auf den regionalen Arbeitsmarkt ausgelöst“, betont Eisert. Dies sei nicht zuletzt auf den hohen Aufwand zurückzuführen, den die Bewertung ausländischer Abschlüsse erfordere. Das deutsche Berufsbildungssystem kenne allein im Elektrobereich acht verschiedene Ausbildungsberufe in Handwerk und Industrie. Zudem sei das Prüfverfahren mit zahlreichen praktischen Problemen verbunden, so Eisert. „Häufig fehlen aussagekräftige Nachweise über die erworbenen Qualifikationen.“ Eine weitere Hürde seien mangelnde Sprachkenntnisse.

„Alle Interessenten werden von uns ausführlich beraten“, betont Eisert. Im kostenfreien Erstgespräch werden die berufsrechtlichen Anforderungen erläutert und die persönlichen Zukunftspläne besprochen. Die Servicestelle ist nicht zuletzt als Bildungsberater gefordert, die Möglichkeiten zum Erwerb von erforderlichen Zusatzqualifikationen aufzeigt. Das eigentliche Prüfverfahren ist kostenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 75 Euro. Je nach Aufwand sind bis zu 600 Euro möglich.

Eisert ist davon überzeugt, dass sich der Aufwand für beide Seiten auszahlt: „Die Regelung hilft unseren Betrieben, die Eignung potentieller Bewerber besser einschätzen zu können.“ Für ausländische Arbeitskräfte werde es einfacher, den erlernten Beruf in Deutschland auszuüben. Damit sei das Anerkennungsgesetz ein Baustein, um den Fachkräftebedarf im Handwerk zu decken.

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