Ausbildung der Orthopädietechniker neu geregelt
Am 1. August 2013 tritt die Ausbildungsverordnung „Orthopädietechnik-Mechaniker/in“ (bisher: Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in) in Kraft. Künftig ist eine Spezialisierung der Ausbildung in drei Schwerpunkten möglich. Außerdem wird die Lehrzeit auf drei Jahre verkürzt.
Die Verordnung berücksichtigt die wachsende Bedeutung von Elektronik und Sensorik in der Orthopädietechnik. Klassische Ausbildungsinhalte aus dem Bereich der Mechanik wurden hingegen gestrafft oder gestrichen. In den letzten sechs Monaten der Ausbildung ist künftig eine Spezialisierung möglich. Zur Wahl stehen die Schwerpunkte Prothetik, individuelle Orthetik oder Rehabilitationstechnik. Die Überarbeitung ermöglicht die Verkürzung der Ausbildung um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre.
Ebenfalls neu geregelt wurden die Prüfungsmodalitäten. Die bisherige Zwischen- und Gesellenprüfung wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen ersetzt. Die Ergebnisse beider Prüfungen ergeben die Abschlussnote.
Alle Auszubildenden, die ab dem 1. August ihre Ausbildung beginnen, erlernen den Beruf „Orthopädietechnik-Mechaniker/in“. Verträge, die nach der alten Verordnung „Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in“ abgeschlossen wurden, müssen entsprechend geändert werden. Bereits laufende Ausbildungsverhältnisse können nach der alten Ausbildungsverordnung abgeschlossen werden.