31.05.2022
Ausbildung: Land fördert Kleinbetriebe
Das Land will die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben stärken und fördert Ausbildungsverhältnisse für einen begrenzten Zeitraum mit 3.500 Euro.
Mit dem aus EU-Mitteln finanzierten Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken - REACT-EU“ soll verhindert werden, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen in kleineren Betrieben infolge der Corona-Krise zurückgeht.
Das Programm im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg, die bis zu neun lohnsteuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalente).
- Den Zuschuss gibt es für Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Die Ausbildungsverträge müssen im entsprechenden Verzeichnis eingetragen sein.
- Der Beginn der betrieblichen Ausbildung muss zwischen August 2021 und August 2022 liegen.
- Anträge sind frühestens vier Monate nach Ausbildungsbeginn möglich. Das Ausbildungsverhältnis muss zu diesem Zeitpunkt ungekündigt sein und dessen Fortsetzung von beiden Seiten geplant sein (schriftliche Bestätigung von Betrieb und Auszubildendem).
- Die Förderung beträgt 3.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis und wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt.
Programm und Antragsunterlagen
Ansprechpartner: Karl-Heinz Goller, Ausbildungsabteilung, Telefon 07121 2412-261, karl-heinz.goller[at]hwk-reutlingen.de.