Foto: Sascha Schneider/AMH

31.05.2022

Ausbildung: Land fördert Kleinbetriebe

Das Land will die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben stärken und fördert Ausbildungsverhältnisse für einen begrenzten Zeitraum mit 3.500 Euro.

Mit dem aus EU-Mitteln finanzierten Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken - REACT-EU“ soll verhindert werden, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen in kleineren Betrieben infolge der Corona-Krise zurückgeht.

Das Programm im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg, die bis zu neun lohnsteuerpflichtige Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalente).
  • Den Zuschuss gibt es für Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Die Ausbildungsverträge müssen im entsprechenden Verzeichnis eingetragen sein.
  • Der Beginn der betrieblichen Ausbildung muss zwischen August 2021 und August 2022 liegen.
  • Anträge sind frühestens vier Monate nach Ausbildungsbeginn möglich. Das Ausbildungsverhältnis muss zu diesem Zeitpunkt ungekündigt sein und dessen Fortsetzung von beiden Seiten geplant sein (schriftliche Bestätigung von Betrieb und Auszubildendem).
  • Die Förderung beträgt 3.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis und wird als einmaliger Zuschuss ausgezahlt.

 Programm und Antragsunterlagen

Ansprechpartner: Karl-Heinz Goller, Ausbildungsabteilung, Telefon 07121 2412-261, karl-heinz.goller[at]hwk-reutlingen.de.