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17.04.2012

Besteuerung von Rentnern

Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das so genannten Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Mittels der Rentenbezugsmitteilungen stehen den Finanzämtern Informationen über alle seit 2005 ausgezahlten Renten zur Verfügung.

Damit kennen die Finanzämter die Rentenbezüge von Senioren, nicht nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von privaten Versicherungen oder Versorgungswerken. So können die Finanzämter abschätzen, ob eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, gegebenenfalls rückwirkend bis ins Jahr 2005, besteht.

Haben die Finanzämter bis Ende letzten Jahres hauptsächlich überprüft, ob steuerlich bereits erfasste Senioren ihre Steuererklärungen vollständig und richtig abgegeben haben, rücken jetzt die Senioren ins Visier, von denen bisher keine Steuererklärung vorliegt.

Sollte sich aus den Rentenbezugsmitteilungen ergeben, dass Steuern voraussichtlich hätten entrichtet werden müssen, dies aber – auch aus Unkenntnis der eigenen Steuerpflicht – nicht geschehen ist, können die Finanzämter eine Steuererklärung nachfordern. Und zwar auch rückwirkend bis ins Jahr 2005.

Senioren, insbesondere mit weiteren Einkünften neben der gesetzlichen Rente, sollten daher dringend überprüfen, ob sie zu dem Kreis der Betroffenen gehören und rechtzeitig reagieren, bevor das Finanzamt auf sie zukommt. Schließlich können empfindliche finanzielle Nachforderungen entstehen.

Wichtige Hilfestellung bei der Überprüfung der eigenen steuerlichen Situation bietet der kostenlose und jetzt auf den neuesten Stand gebrachte Ratgeber „Senioren und Steuern“. Der Ratgeber klärt die wichtige Frage, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss oder nicht.

Zudem erläutert der Ratgeber, welche Renten wie besteuert werden sowie die einkommensteuerrechtliche Behandlung der übrigen Einkünfte. Und weil es für Senioren im Einkommensteuerrecht eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten gibt, geht der Ratgeber auch darauf ausführlich ein. Viele Beispiele und Übersichten machen es auch dem Steuer-Laien leichter, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden.

Der kostenlose Ratgeber „Senioren und Steuern“ ist beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 erhältlich.