04.03.2008

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Ein neues Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds setzt Anreize für kleine und mittlere Unternehmen, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.

Gefördert werden dabei neue, zusätzliche Gruppen für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Gefördert werden – bis zu zwei Jahre lang – 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis maximal 6.000 Euro pro Platz und Jahr.

Beteiligen können sich Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten. undefinedIn einem Flyer finden Sie weitere Informationen.