Foto: Gerd Altmann / Pixelio

01.10.2012

Branchenbuchabzocke - und wie Sie sich wehren können

"Sind Ihre Daten aktuell? Bitte prüfen und zurücksenden." Was wie eine alltägliche Routine aussieht, entpuppt sich oftmals als Abzocke. Immer wieder geraten auch Handwerksbetriebe in das Visier unseriöser Adressbuchverlage. Was Betriebe tun können, wenn eine Rechnung ins Haus flattert, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Merkblatt zusammengefasst.

Vorsicht ist bekanntlich der beste Schutz. Dennoch passiert es immer wieder, dass die gewünschte Aktualisierung vorgenommen und das unverdächtig gestaltete Formular unterschrieben an den Anbieter gesandt wird. Die Überraschung folgt einige Tage später, wenn eine Rechnung eingeht. Mit der Rücksendung des Formulars, so die Argumentation der Anbieter, sei ein kostenpflichtiger Eintrag in ein Verzeichnis beauftragt worden.

Ganz so einfach ist es nicht, wieder aus der Sache herauszukommen. Diese Hinweise sollten Sie in jedem Fall beachten:

  • Zahlen Sie nicht ohne Weiteres die geforderte Summe.
  • Wenn möglich, Stornierung der Zahlung veranlassen.
  • Informieren Sie Ihre Handwerkskammer.
  • Melden Sie Ihren Fall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Beim DSW erhalten Sie Auskunft, ob ein unseriöser Anbieter bereits aufgefallen ist und ob bereits Urteile gegen den Forderungssteller vorliegen.
  • Fechten Sie in jedem Fall die Wirksamkeit des Vertrags wegen arglistiger Täuschung an.
  • Setzen Sie sich gegen Mahnbescheide zur Wehr. Legen Sie nach Rücksprache mit der Handwerkskammer oder einem Anwalt Widerspruch gegen die Forderung ein.

Merkblatt „Warnung vor unseriösen Branchenverzeichnissen“

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite „Abzocke mit Branchenbucheinträgen“.

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail.