Foto: AMH

06.08.2013

Bund öffnet Arbeitsmarkt in Mangelberufen

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine "Positivliste" von nicht-akademischen Berufen erstellt, in denen ausländischen Bewerbern aus nicht EU-Ländern künftig ein erleichterter Arbeitsmarktzugang ermöglicht wird.

Zum 1. Juli 2013 ist die Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts in Kraft getreten. Damit wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt insbesondere für Nichtakademiker in bestimmten Mangelberufen erleichtert.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte im Juni 2013 eine Engpassanalyse durchgeführt. Ergebnis ist eine „Positivliste“, die insgesamt 55 Berufe aus sieben Gruppen umfasst. Erleichtert wird der Zugang für Fachkräfte (mindestens zweijährige Berufsausbildung) und Spezialisten (Techniker, Meister, vergleichbare Qualifikationen).

Nicht in die Liste aufgenommen wurden akademische Berufe oder Berufsgruppen, für die aufgrund bestehender Zuwanderungsrichtlinien (insbesondere so genannte "Blaue Karte EU"/Blue Card) bereits andere Zuwanderungstatbestände bestehen, die eine Besetzung mit ausländischen Bewerbern ermöglichen.

„Positivliste“ der Bundesagentur für Arbeit, Juli 2013

Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit