Foto: nerthuz-fotolia

28.06.2019

Bundestag entschärft Datenschutz – Beauftragter erst ab 20 Mitarbeitern

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), die vor gut einem Jahr in Kraft trat, bedeutet für viele Handwerker, insbesondere kleine Unternehmen, großen Aufwand und noch mehr Unsicherheiten bei der Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten. Gestern stimmte der Bundestag Nachbesserungen beim Gesetz zu.

Für Handwerker und kleine Betriebe generell, die keine großen Personalabteilungen und separate Abteilungen für die Kundenbetreuung haben, ist mit der Einführung der DSGVO der bürokratische Aufwand gestiegen.

Das BDSG ist seit 1977 in Kraft und stellt die nationale Gesetzgebung für den Datenschutz, die derzeit an die DSGVO angepasst wird.

Konkret geplant ist deshalb, dass die Schwelle, ab der ein Betrieb einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss, von zehn auf zwanzig Mitarbeiter erhöht wird, die sich "ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen", wie es im Gesetz heißt.

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag diesen Vorschlag beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.