23.06.2008

Das neue Pflegezeitgesetz

Das neue Pflegezeitgesetz wird zum 01.07.2008 in Kraft treten und Arbeitgeber in der betrieblichen Praxis vor neue arbeitsrechtliche Herausforderungen stellen.

Künftig müssen Arbeitgeber damit rechnen, dass Beschäftigte zur Pflege pflegebedürftiger Angehöriger kurzfristig der Arbeit fern bleiben oder ihren Rechtsanspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung geltend machen. Kurze Ankündigungsfristen zur Wahrnehmung dieser neuen Freistellungsansprüche, ein Sonderkündigungsschutzrecht sowie Regelungen zum Befristungsrecht flankieren die neuen Rechte der Beschäftigten. 

Der nunmehr aktuell vorliegende Flyer "Das neue Pflegezeitgesetz" stellt die Neuregelungen verständlich und praxisgerecht dar, um dem Arbeitgeber den Umgang mit den neuen Vorschriften zu erleichtern. Zahlreiche Tipps und Hinweise tragen dazu bei, das Gesetz für die Betriebspraxis handhabbar zu machen.

undefinedZDH-Flyer "Pflegezeitgesetz" (Muster)