23.01.2015

Die Handwerkerferien beachten

Auftraggeber sollten beachten, dass die Resonanz auf Ausschreibungen während der Handwerkerferien wie auch kurz vor und nach dieser Zeit eingeschränkt sein kann.

Dies betrifft in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb im Jahr 2015 den Zeitraum vom 3. August 2015 für drei Wochen bis zum 22. August 2015.

In dieser Zeit ist mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden.