Die Handwerkerferien im Jahr 2019
Die Handwerkerferien haben nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Endverbraucher, sondern auch auf die Handwerksbetriebe selbst, die auf Zuarbeiten, Einkäufe oder Kooperationen angewiesen sind.
Deshalb sollten Auftraggeber unbedingt darauf achten, dass die Resonanz auf Ausschreibungen vor, während oder kurz nach den Handwerkerferien eingeschränkt sein kann.
Auch die Handwerksbetriebe selbst sollten Ausschreibungen und Auftragsvergaben im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit mit sonstigen Kooperationspartnern rechtzeitig planen.
Im Kammerbezirk der Handwerkskammer, also in den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb betrifft dies den Zeitraum vom 29. Juli 2019 bis zum 17. August 2019. Die Handwerkerferien beginnen in der Regel am ersten Montag nach Beginn der Sommerferien und dauern drei Wochen.
In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden.