Foto: Frank Boston/Adobe Stock

23.03.2023

E-Fahrzeuge: Bund fördert Umsteiger

Wer seinen Firmenkombi durch einen Stromer ersetzt, erhält einen Bundeszuschuss von bis zu 40 Prozent der Mehrausgaben. Anträge können bis 20. April gestellt werden.

Der neue Förderaufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr richtet sich unter anderem an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Nutzfahrzeuge und private Anschaffungen bleiben außen vor.

Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge der

  • Klasse M1, also „typische“ Personenkraftwagen (Limousinen, Kombis etc.) sowie

Elektroleichtfahrzeuge der Klassen

  • L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h
  • L5e: Dreirädriges Kleinkraftrad über 45 km/h
  • L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug bis 45 km/h
  • L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse von bis zu 450 kg sowie

die benötigte Ladeinfrastruktur.

Förderfähig sind bis zu 40 Prozent der Mehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Kleine und mittlere Unternehmen können einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent erhalten. Der Betrieb der Fahrzeuge muss mit 100 Prozent aus grünem Strom/erneuerbaren Energien erfolgen.

Die Fördermittel pro Antrag müssen bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben mindestens 15.000 Euro betragen, bei allen anderen mindestens 17.850 Euro.

Bitte beachten: die Fördermittel werden priorisiert vergeben. Unternehmen, die mehrere Elektrofahrzeuge anschaffen, werden bevorzugt gefördert.

Die Antragsfrist läuft bis einschließlich 20. April 2023.

Weitere Information zur Richtlinie und Antragstellung gibt es beim Projektträger Jülich.

 Förderaufruf Elektromobilität und Ladeinfrastruktur

 Berechnungstool Mehrausgaben gegenüber Verbrennermodell (Excel-Tabelle)