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28.11.2022

E-Nutzfahrzeuge: Land fördert den laufenden Betrieb

Mit dem Programm BW-e-Nutzfahrzeuge fördert das Land den Unterhalt und Betriebskosten von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten neuen batterieelektrisch oder mit einer Brennstoffzelle betriebenen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, wie beispielsweise Kehrmaschinen). Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein und dürfen nicht vor dem 1. September 2022 angeschafft worden sein. Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig.

BW-e-Nutzfahrzeuge ergänzt Programme des Bundes. Die Kombination von Landes- und Bundesförderung ist möglich und ausdrücklich erwünscht, da unterschiedliche Fördertatbestände vorliegen (Unterhalts- und Betriebskosten vs. Anschaffung). Sollte derselbe Fördergegenstand betroffen sein, ist eine Förderung nicht möglich.

Der Zuschuss zu den Unterhalts- und Betriebskosten ist gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob für die Anschaffung eine Bundesförderung genutzt wurde.

Beispiel: Für ein N3-Fahrzeug beträgt die maximale Förderung durch das Land 60.000 Euro. In der Kombination mit der Bundesförderung reduziert sich der Betrag auf maximal 50.000 Euro.

 Programm BW-e-Nutzfahrzeuge

 L-Bank: Antrag stellen

Ansprechpartnerin: Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de