Präsident Harald Herrmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert standen bei einem Pressegespräch im Vorfeld der Vollversammlung Rede und Antwort.

22.11.2016

„Eine Riesensauerei“

Es sei „unverändert eine Riesensauerei“, dass der energieintensive handwerkliche Bäcker in den Preis seiner Brezeln und Brötchen die von ihm zu zahlende EEG-Umlage einkalkulieren müsse, damit der von der EEG-Umlage befreite industrielle Großbäcker als Marktkonkurrent seine Backwaren billiger anbieten könne, sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert bei der Vollversammlung der Handwerkskammer in Reutlingen.

Dieses Beispiel mache die Absurdität und die aus Sicht des Handwerks ungerechte Verteilung der Belastungen der Umlage in aller Deutlichkeit klar.

Gewährleistung für Handwerker
Ein weiteres Beispiel verdeutliche ebenfalls die Macht von Industrie und Großhandel bei politischen Entscheidungsprozessen, so Eisert: Es gehe um die Frage, wer im Gewährleistungsfalle die Kosten trägt für den Ausbau eines bereits defekt an den Handwerker gelieferten und den Wiedereinbau eines funktionstüchtigen Teiles beim Kunden des Handwerkers – der Handwerker oder der Hersteller des Produktes.

Der Ausbau alleine sei dabei oft gar nicht der größte Aufwand, so Eisert. In einer komplexen Gebäudeleittechnik oder Heizanlage gingen oft stunden- oder tagelange Recherchen voraus, welches Geräteteil den Defekt verursacht habe und ersetzt werden müsse. Das Problem betreffe aber unter anderem auch Farben, die sich nachträglich von einer Wand lösen oder Fliesen, die von der Wand fallen, weil der Kleber aus einer defekten Charge stammt.

Das parlamentarische Verfahren – mit dem dieser Missstand beseitigt werden soll – sei nun mit einem Schlingerkurs auf die Zielgerade eingebogen. Das entscheidende verbliebene Problem sei die Frage nach der sogenannten AGB-Festigkeit des Gesetzes: soll also der Lieferant oder Hersteller über seine AGB die neue, für den Handwerker günstige Rechtslage, wieder aushebeln können? Oder sollen Handwerksbetriebe auch unter den Schutz des üblicherweise nur für Verbraucher geltenden AGB-Rechts gestellt werden? Letzteres fordere die Handwerkskammer Reutlingen – allerdings werde die Initiative wohl keine Chance gegen die Lobbybemühungen von Industrie und Großhandel haben.

Entsorgung von Styroporplatten
Ein weiteres Problem belaste seit einiger Zeit insbesondere die Betriebe am Bau. Es geht um die Entsorgung von schwer entflammbaren Dämmstoffen. Hierbei handelt es sich vor allem um Styroporplatten, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclodecan) enthalten.

Dieses Material gilt seit der Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom März dieses Jahres als „gefährlicher Abfall“, der auf Baustellen getrennt gesammelt und dann entsorgt werden muss. Dazu seien allerdings zu wenige Müllverbrennungsanlagen in der Lage, so Eisert.

Das Umweltministerium habe auf Drängen des Handwerks eine Zwischenlösung geschaffen, auf deren Grundlage Müllverbrennungsanlagen auch weiterhin HBCD-haltige Dämmstoffe verbrennen dürften.

Während bei der Entsorgung gemischter Bauabfälle die Zwischenlösung akzeptabel sei, gebe es bei der Entsorgung von Fassadensanierungen und Flachdächern offensichtlich noch kein Licht am Ende des Tunnels. Denn der im Erlass angegebene zulässige Grenzwert von 0,5 m3/t werde bei diesen Abfällen überschritten, und somit handele es sich um gefährlichen Abfall.

Hier drohten also höhere Entsorgungskosten, längere Transportwege und steigende CO2-Emissionen. Wie praxistauglich diese Lösung sei, werde zurzeit von den Umweltberatern der Handwerkskammern auf weiteren Nachbesserungsbedarf genauer untersucht.