Foto: Rainer Sturm / Pixelio

28.09.2011

Elektronische Rechnung wird attraktiver

Bundesrat und Bundestag haben sich im September auf ein vereinfachtes Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung verständigt. Danach ist es für den Vorsteuerabzug nicht mehr erforderlich, eine elektronische Signatur zu verwenden.

Für die umsatzsteuerliche Anerkennung der elektronischen Rechnung genügt ab sofort der Abgleich mit vorhandenen Unterlagen, wie beispielsweise Kopien der Bestellung, des Kaufvertrags oder des Lieferscheins. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erwartet, dass zahlreiche Handwerksbetriebe nun erstmals von der Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung Gebrauch machen werden, da Investitionen in technische Infrastruktur entfallen. Der Verband beziffert den Kostenvorteil der E-Rechnung gegenüber der auf dem traditionellen Postweg verschickten Variante auf bis zu 17 Euro pro Rechnung.

Das kostenlose Faltblatt „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung“ kann unter Tel. 07121/2412-121 angefordert werden (Lieferung in der 44. KW).

Zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe einen Fragen- und Antworten-Katalog für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengestellt. Insbesondere werden Arbeitgeber angesprochen, die ihre Lohnbuchhaltung selbst machen, aber keine eigene Abteilung dafür haben.

Fragen und Antworten zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail.