Anfahrt zur Friedrich-List-Halle in Reutlingen.

02.12.2009

ELENA – Änderung bei Lohnbescheinigungen ab dem 1. Januar 2010

Am 1. Januar 2010 wird der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) bundesweit eingeführt. Das Verfahren wird die Arbeit in den Lohn- und Personalbüros nachhaltig verändern. Worauf sich Handwerksbetriebe einstellen müssen, darüber informiert die Handwerkskammer Reutlingen am 8. Dezember 2009 in der Friedrich-List-Halle in Reutlingen.

Kostenlose Veranstaltung nur für Handwerksbetriebe
ELENA ersetzt die bisherigen Bescheinigungen über Arbeitseinkommen in Papierform. Stattdessen wird künftig zusammen mit den monatlichen Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten eine elektronische Meldung an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung in Würzburg gesendet.

Geringfügig Beschäftigte
Das ELENA-Verfahren ist auch bei geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobbern, 50-Tage-Regelung) anzuwenden: Laut der ELENA-Hotline müssen

- grundsätzlich die Daten aller Beschäftigten übermittelt werden, unabhängig davon, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht;
- bei Mini-Jobbern kommt künftig neben der Meldung an die Minijob-Zentrale noch die ELENA-Meldung hinzu. Die Minijob-Zentrale schreibt hierzu: "Das so genannte ELENA-Verfahren ist vom Meldeverfahren zur Sozialversicherung unabhängig."

Mehr Informationen
Künftig benötigen Lohnsachbearbeiter deutlich mehr Informationen als bisher. Denn neben Daten wie der Sozialversicherungsnummer, Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift und das erfasste Einkommen des Beschäftigten sind per ELENA auch Daten zu übermitteln, die über die reine Lohnabrechnung hinausgehen.

Die Bundesregierung verspricht sich von dem neuen Verfahren geringere Bürokratiekosten und deutlich mehr Effizienz. Denn von der Zentralen Speicherstelle aus können die für Bescheinigungen benötigen Daten, zum Beispiel für das Arbeitslosengeld, das Elterngeld oder das Wohngeld, von anderen Behörden schnell und einfach abgerufen werden.

Wir informieren Sie über die neuen Anforderungen bei der Lohnabrechnung in unserer Reihe "Handwerk lädt ein ...": 

  • ACHTUNG: Neuer Veranstaltungsort!

"ELENA" -
Was ändert sich bei den Lohnbescheinigungen ab dem 1. Januar 2010?
8. Dezember 2009, 19 Uhr
Friedrich-List-Halle, Jahnstraße, 72762 Reutlingen
Parkhaus Alteburgstraße
(siehe Anfahrtsskizze oben)

Als Referent konnten wir Klaus Schütz von der DATEV gewinnen. Er erläutert, wie das neue Verfahren funktioniert und was auf die Arbeitgeber im nächsten Jahr zukommt. Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Schütz Ihre Fragen.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 4. Dezember 2009.

undefinedAnmeldung per E-Mail

Ansprechpartner ist die Pressestelle, Telefon 07121 2412-120, undefinedpresse[at]hwk-reutlingen.de.

Weitere Infos zum Verfahren erhalten Sie auf einer Website der Deutschen Rentenversicherung Bund.

undefinedWeitere Informationen finden Sie hier.