ELENA-Verfahren wird eingestellt
Das so genannte ELENA-Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ist am Datenschutz gescheitert. Der erforderliche Sicherheitsstandard sei auf absehbare Zeit nicht flächendeckend zu erreichen, teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Arbeit und Soziales in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Es sei geplant, das Verfahren „schnellstmöglich“ einzustellen.
Zur Begründung verwiesen die Ministerien auf die bislang nur ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur in den meldepflichtigen Unternehmen, die diese technischen Einrichtungen auf eigene Kosten bereitstellen müssen. Dieser Sicherheitsstandard sei jedoch „datenschutzrechtlich zwingend“ geboten.
Ambitioniert und umstritten
Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Einkommensdaten eines jeden Beschäftigten an eine Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Im kommenden Jahr sollte der elektronische Entgeltnachweis die Arbeitgeberbescheinigungen, die zur Bewilligung und Berechnung von Sozialleistungen erforderlich sind, ablösen. Das ambitionierte und von Beginn an umstrittene Projekt war ein zentraler Bestandteil der „Digitalen Verwaltungsreform“ von Bund und Ländern. Ziele waren mehr Effizienz und damit Kosteneinsparungen in den Verwaltungen.
Die Ministerien teilten mit, dass die gespeicherten Daten gelöscht und die Arbeitgeber von ihren elektronischen Meldepflichten entlastet würden. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde in Kürze vorgelegt.
Unabhängig vom Aus für das Verfahren sollen die Investitionen der Wirtschaft nicht umsonst gewesen sein. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, die bestehende Infrastruktur und das erworbene Know-how aus ELENA für die Weiterentwicklung von Meldeverfahren in der Sozialversicherung nutzen zu wollen.
Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Justiziar, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer(at)hwk-reutlingen.de.