Energieberater: Neue KfW-Regeln auf einen Blick
Am 1. Juni treten neue Förderregeln der KfW-Förderbank in Kraft. Energieberater, die ein gefördertes Sanierungsprojekt als Baubegleiter betreuen, müssen demnach in der Expertenliste der Deutschen-Energie-Agentur (Dena) gelistet sein. Handwerker sind von vornherein ausgeschlossen.
Ab 1. Juni 2013 müssen Energieberater für die Baubegleitung nach Programm 431 (Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung) in der Energie-Effizienz-Expertenliste der Dena aufgenommen sein. Wer einen Handwerksbetrieb führt, oder in einem Unternehmen tätig ist, das Leistungen oder Produkte im Bereich der Erstellung oder Sanierung von Gebäuden anbietet, darf in diese Liste nicht aufgenommen werden.
Zudem wird der Verbleib in der Liste an Weiterbildungsnachweise gekoppelt. Danach müssen Energieberater sich alle zwei Jahre mindestens 80 Stunden fortbilden, um den Eintrag nicht zu verlieren. Allerdings ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Bis 31. Dezember 2013 kann die Aufnahme in die Energie-Effizienz-Experten-Liste noch über die Vorlage von Referenzen erfolgen, die vorgeschriebenen Weiterbildungen sind dann nicht erforderlich.
Diese Einschränkung soll auf andere KfW-Programme übertragen werden. Für die Programme Nr. 151 (Energieeffizient Sanieren – KfW-Effizienzhaus) und Nr. 152 (Energieeffizient Sanieren-Einzelmaßnahmen) gelten die neuen Regeln ab 1. Februar 2014.
Bereits am 1. April 2013 wurde die „Vorhabensbezogene Unabhängigkeit“ in das KfW-Programm 431 aufgenommen. Ziel ist eine klare Trennung zwischen Beratungsleistung und Ausführung. Das bedeutet, Energieberater dürfen weder in einem Beschäftigungsverhältnis zum Antragsteller stehen, noch für weitere Leistungen oder Lieferungen am Vorhaben beauftragt werden.
Verpflichtender Eintrag in KfW-Energieexpertenliste bremst energetische Gebäudesanierung aus -
Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Handwerkstages vom 13. Mai 2013
Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umwelt und Energie, Telefon 07121 2412-143, E-Mail.