17.12.2012

Erhöhte Abgabe

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, erhöht sich der Prozentsatz der auf das gezahlte Entgelt entfallenden Künstlersozialabgabe für das Jahr 2013 um 0,2 Prozent auf nunmehr 4,1 Prozent.

Betriebe müssen auf die Abführung der Künstlersozialabgabe achten, wenn sie selbständige „Künstler“ nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (beispielsweise Webdesigner, Werbefotografen, Grafiker, Autoren, Öffentlichkeitsarbeiter etc.) für Maßnahmen der Eigenwerbung beauftragen.

Seit dem Jahr 2007 überwachen die Rentenversicherungsträger bei turnusmäßigen Betriebsprüfungen auch die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Künstlersozialabgabe. Die Rentenversicherung prüft dabei die Abgabepflicht. Der Betriebsprüfer setzt die Höhe der Abgabe fest und ermittelt dann den Betrag der Vorauszahlungen.

www.kuenstlersozialkasse.de