EU macht Weg für ermäßigte Mehrwertsteuer frei
Die EU-Finanzminister haben sich auf ein nationales Optionsrecht zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz verständigt. Danach können die Mitgliedsstaaten bei bestimmten arbeitsintensiven Leistungen vom regulären Steuersatz abweichen und so diesen Branchen einen Kostenvorteil verschaffen.
Zu den begünstigten Bereichen zählen die Renovierung und Instandsetzung von privaten Wohnungen, Friseurdienste, haushaltsnahe Dienstleistungen und häusliche Pflegedienstleistungen, kleinere Reparaturdienstleistungen, Dienstleistungen im Gaststättengewerbe und der Buchhandel. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die Richtlinie zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Unabhängig von der Verständigung auf europäischer Ebene ist es keineswegs sicher, ob auch Deutschland das neue Instrumentarium anwenden wird. So hat Bundesfinanzminister Steinbrück die ablehnende Haltung der Bundesregierung nochmals bekräftigt, während Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg sich aufgeschlossener zeigte.
Europäische Vielfalt – die allgemeinen und ermäßigten Mehrwertsteuersätze der Mitgliedstaaten im Überblick.