Fachgerechte Entsorgung von alten Boilern
Aktuell fallen im Zuge zahlreicher Bad- und Heizungssanierungen auch große Mengen an Boilern und Warmwasserspeichern zur Entsorgung an. Für diese besteht durch das ElektroG (Elektrogesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltgereichte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) ein gesetzlich verordnetes Rücknahmesystem.
Dazu gehört auch die Rückgabeverpflichtung. Boiler und Warmwasserspeicher sind Elektrogeräte der Kategorie 1. Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet sein. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Das ElektroG hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen von Elektro- und Elektronikgeräten zu minimieren, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die Wiederverwertung von Wertstoffen zu fördern. Es legt die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure in der Lieferkette fest und fördert eine umweltge-rechte Entsorgung von Elektroaltgeräten.
Warum die fachgerechte Entsorgung?
Da die Geräte Wärme halten sollen, müssen sie mit Dämm-Materialien ausgestattet sein. Diese Dämmung besteht in der Regel aus Schaumstoffen, die unter anderem mit Treibmitteln hergestellt werden – In der Ver-gangenheit häufig das hochklimaschädliche FCKW. Zum Schutz der Umwelt und des Klimas ist es deshalb erforderlich, diese Geräte fachgerecht zu entsorgen. Eine nicht sachgerechte Entsorgung, wie beispielsweise durch Schreddern, verursacht sehr hohe Treibgasemissionen.
Wer entsorgt den alten Boiler?
Händler sind dazu verpflichtet, gebrauchte Boiler zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht gilt allerdings nur, wenn beim gleichen Händler ein vergleichbares Gerät gekauft wurde. Außerdem sind kleinere Händler (unter 400 Quadratmetern Verkaufsfläche) von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Aber auch private Haushalte müssen ihre Altgeräte fachgereicht entsorgen.
Wohin mit den alten Geräten?
Nach dem ordnungsgemäßen Ausbau müssen die Geräte an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. In der Regel sind das die jeweiligen Wertstoffhöfe der Kommunen oder Landkreise. Altgeräte aus privaten Haushalten, die von Handwerksbetrieben oder Vertreibern angeliefert werden, gelten als Altgeräte aus privaten Haushalten des Gebiets des öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgers, in dem der Gewerbetreibende oder Vertreiber seine Niederlassung hat.
Was passiert mit den Altgeräten?
Die auf dem korrekten Weg gesammelten Altgeräte werden dann an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland circa 340 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in den Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen befreit. Die Altgeräte werden dabei teilweise in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend in einzelne Materialgruppen getrennt und je nach Material, an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke oder an andere Verwerter weitergegeben. Durch die korrekte Entsorgung tragen wird dazu beigetragen, dass der ökologische Fußabdruck neuer Produkte so klein wie möglich gehalten wird.
Weitere Informationen: Ines Bonnaire, Abteilungsleiterin Umweltberatung der Handwerkskammer, Tel. 07121/2412-143, E-Mail: ines.bonnaire@hwk-reutlingen.de