Fachverband der Friseure gegen Dumping-Löhne
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss des Fachverbandes Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg hat kürzlich Stellung gegen Dumping-Löhne bezogen und über die Rechtslage aufgeklärt.
Der mit ver.di ausgehandelte Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk vom 1. August 2006 sei allgemeinverbindlich und Richtlinie für jeden Betrieb des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung in Baden-Württemberg. Das bedeute, dass sich der Geltungsbereich auf Innungsmitglieder sowie Nichtinnungsmitglieder erstrecke. „Das Image des Berufsbildes Friseur wird durch jüngste Darstellungen in den Medien beschädigt. Ein Stundenlohn von drei bis vier Euro ist in einem seriösen Friseursalon nicht angebracht und auf Grund der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages auch nicht zulässig“, meint der Ausschussvorsitzende Dieter Laible aus Reutlingen.
Ein Beispiel: In der Entgeltstufe I, in die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Berufsausbildung und bestandener Gesellenprüfung zunächst eingruppiert werden, bezahlt ein Friseurmeister bei einer 37 Stundenwoche seinen Mitarbeitern einen Stundenlohn von Euro 8,02. Die Festentgelte des Entgelttarifvertrags sind Mindestentgelte. „Jedem Saloninhaber im Friseurhandwerk steht es selbstverständlich frei seine Mitarbeiter besser zu bezahlen. Natürlich spielt bei dieser Entscheidung die wirtschaftliche Situation des Friseursalons eine große Rolle“, meint Laible. „Steuern und Abgaben drücken unser personalintensives Handwerk. Diese Tatsache mache es vielen Betrieben schwer, ihre Mitarbeiter übertariflich zu entlohnen, so Laible weiter.
„Ich rufe junge Friseurmeisterinnen und Friseurmeister dazu auf, sich in den Innungen im Land ehrenamtlich zu betätigen. Wir vertreten die Interessen des Handwerks, auch als Tarifvertragspartner“, bekräftigt Ausschussmitglied Boris Gassert aus Mosbach. „Unser Handwerk steht auf solidem Boden. Wir beziehen Stellung gegen schwarze Schafe, die unser Handwerk in Misskredit bringen, weil sie Niedrigstlöhne zahlen“.