25.11.2008
Fallsammlung zur Künstlersozialabgabe
Seit etwa Anfang des Jahres kontrollieren die Betriebsprüfer der Rentenversicherung die Abgaben zur Künstlersozialversicherung. Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbständigen in Anspruch nehmen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat nun eine Fallsammlung zur Künstlersozialabgabe erstellt. Gegenstand sind tatsächliche und mögliche Konstellationen, aus denen eine Abgabepflicht resultieren kann.
An den verschiedenen Beispielen wird deutlich, wie kompliziert und unsystematisch die Künstlersozialabgabe ausgestaltet ist. Ziel der politischen Arbeit der Handwerksorganisationen kann daher nur die Abschaffung der Verwerterabgabe sein.