Bernd Boscolo/pixelio.de

Wenn beim Betriebsfest die Musik spielt, muss der Auftraggeber unter Umständen eine Abgabe an die Künstlersozialversicherung entrichten. Foto: Bernd Boscolo/pixelio.de

25.11.2008

Fallsammlung zur Künstlersozialabgabe

Seit etwa Anfang des Jahres kontrollieren die Betriebsprüfer der Rentenversicherung die Abgaben zur Künstlersozialversicherung. Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbständigen in Anspruch nehmen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat nun eine Fallsammlung zur Künstlersozialabgabe erstellt. Gegenstand sind tatsächliche und mögliche Konstellationen, aus denen eine Abgabepflicht resultieren kann.

An den verschiedenen Beispielen wird deutlich, wie kompliziert und unsystematisch die Künstlersozialabgabe ausgestaltet ist. Ziel der politischen Arbeit der Handwerksorganisationen kann daher nur die Abschaffung der Verwerterabgabe sein.

undefinedDie Fallsammlung des ZDH finden Sie hier als pdf.

undefinedHäufig gestellte Fragen zur Künstlersozialkasse