16.02.2015
Faltblatt zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Ein Faltblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks stellt die neuen Umsatzsteuerregeln bei Bauleistungen in übersichtlicher Form dar.
Zum 1. Oktober 2014 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes neu geregelt.
Das zehnseitige Faltblatt „Umsatzsteuer bei Bauleistungen“ informiert über die aktuelle Rechtslage und erläutert die praktische Umsetzung anhand von Schaubildern und Beispielrechnungen.
Faltblatt „Umsatzsteuer bei Bauleistungen“ – Muster (Stand: Februar 2015)
Ausführliche Informationen zu den Umsatzsteuerregeln bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen finden Sie auf den Internetseiten des ZDH.