Foto: Katharina Täubl

16.02.2015

Faltblatt zur Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Ein Faltblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks stellt die neuen Umsatzsteuerregeln bei Bauleistungen in übersichtlicher Form dar.

Zum 1. Oktober 2014 wurde die Steuerschuldnerschaft  des Leistungsempfängers bei Bauleistungen aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes neu geregelt.

Das zehnseitige Faltblatt „Umsatzsteuer bei Bauleistungen“ informiert über die aktuelle Rechtslage und erläutert die praktische Umsetzung anhand von Schaubildern und Beispielrechnungen.

Faltblatt „Umsatzsteuer bei Bauleistungen“ – Muster (Stand: Februar 2015)

Ausführliche Informationen zu den Umsatzsteuerregeln bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen finden Sie auf den Internetseiten des ZDH.