07.01.2008

Feinstaub-Plakette Reutlingen / Tübingen

Die Umweltzone mit Fahrverboten tritt in Reutlingen am 1. März 2008 in Kraft.

Die Umweltzone mit Fahrverboten tritt am 1. März 2008 in Kraft. Die Umweltzone umfasst in Reutlingen die Oststadt sowie das südliche Stadtgebiet, begrenzt durch die Alteburg- und Wörthstraße.

In Tübingen liegen die Industrie- und Gewerbegebiete sowie Straßen für den Durchgangsverkehr außerhalb der Umweltzone und bleiben weiterhin für alle Fahrzeuge offen. Ebenfalls für alle Fahrzeuge anfahrbar bleiben die innenstadtnahen Parkhäuser Metropol und Neckar.

Für die Patienten und Besucher des Klinikums können über den Nordring die Parkhäuser CRONA für die Bergkliniken und Röntgenweg für die Talkliniken wei-terhin von allen Fahrzeugen angefahren werden.

Feinstaubplaketten zum Befahren der Umweltzone sind jeweils in den Landratsämtern, bei den Kfz-Überwachsorganisationen (z.B. TüV und Dekra) sowie natürlich bei den zugelassenen ASU-Kfz-Werkstätten.

Die Umweltzone finden Sie auf den beigefügten pdf.