Flexibilität bei der Kurzarbeit
In Berlin informierten am 29. und 30. Januar 2009 Kanzleramtsminister Thomas de Maiziére, Engelbert Lütke Daldrup (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), Hartmut Schauerle (Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung), Klaus Brandner (parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales), Torsten Albig (Sprecher des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und Leiter der Kommunikation des Bundesministeriums für Finanzen) sowie Raimund Becker (Mitglied des Vorstands der Agentur für Arbeit) über die Konjunkturprogramme I und II.
Neben den schon bekannten Maßnahmen, die insbesondere auch für das Handwerk interessant sind (Verdoppelung des Steuerbonus, Investitionsprogramm der Öffentlichen Hand), sollten sich auch Handwerker mit den erleichterten Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes befassen.
Ziel ist es, Arbeitsplätze bei vorübergehenden Arbeitsausfall zu erhalten, um so letztendlich einen funktionsfähigen Betrieb zu erhalten. Wichtigste Neuerung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt; bei zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig übernommen.
Im Anhang finden Sie drei Texte der Agentur für Arbeit als pdf, in denen das Verfahren kurz beschrieben ist. Wir werden Sie in Kürze umfassender informieren.
Hintergrundtext zur Kurzarbeit
Weitere Informationen finden Sie hier (Die Daten sollen laufend aktualisiert werden).