Flüchtlinge: Vorrangprüfung ist ausgesetzt
Das Bundesarbeitsministerium erleichtert den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber. Die Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, ist in Baden-Württemberg für drei Jahre ausgesetzt.
Mit der am 6. August in Kraft getretenen Verordnung werden die Regelungen des Integrationsgesetzes umgesetzt, das eine zeitlich befristete Aussetzung der Vorrangprüfung in Regionen mit guter Arbeitsmarktlage vorsieht. In 133 der insgesamt 156 Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit, darunter alle baden-württembergischen Bezirke, wird in den kommenden drei Jahren auf die Vorrangprüfung verzichtet.
Damit fällt eine wesentliche Hürde für die Aufnahme einer Beschäftigung. Allerdings muss auch in Zukunft eine Erlaubnis der Arbeitsagentur eingeholt werden. So prüft die Behörde weiterhin, ob Flüchtlinge zu gleichwertigen Bedingungen wie deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden (Arbeitsmarktprüfung). Flüchtlinge, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, und Geduldete haben nach drei Monaten grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt.
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